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Kinderrechtsorganisationen müssen wieder an die Schulen!

Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Krise massiv betroffen, das ist offenkundig. Wichtige Kontakte zu Gleichaltrigen, große Teile des Freundes-, Bekannten- und erweiterten Familienkreises, aber auch außerfamiliäre Kontroll- und Stützfaktoren sind bei vielen weggefallen. Diese jungen Menschen müssen nun bestmöglich aufgefangen und unterstützt werden.

Geöffnete Schulen und aufmerksame Lehrpersonen spielen dabei eine zentrale Rolle, es braucht aber auch zusätzlich außerschulische Ansprechpartner*innen, die auf die spezifischen Belastungen und Fragen von Kindern und Jugendlichen eingehen können. Diese reichen derzeit bekanntermaßen vom Verlust von Vitalität über depressive Verstimmungen und Essstörungen bis hin zu Identitätskrisen oder Schulangst. Manche sind darüber hinaus besonders belastet, wie etwa Kinder psychisch kranker Eltern, Kinder aus armutsgefährdeten Familien oder Kinder, die familiäre Gewalt erfahren.

Die Unterzeichnenden appellieren daher, die Schulen dringend für außerschulische Kooperationspartner*innen und Unterstützungsprogramme, die der psychosozialen Gesundheitvon Kindern und Jugendlichen dienen, zu öffnen -  wie dies in einem Erlass des Bildungsministeriums eigentlich vorgesehen ist. [1]

Die Angebote der Unterzeichnenden für Schulen sind vielfältig und divers, sie umfassen Kinderrechte-Workshops, Mobbing-Interventionen, therapeutische Gruppen, Prävention von sexuellem Missbrauch & Aufklärung oder Workshops zur psychischen Gesundheit. Sie alle zielen jedoch darauf ab, Kinder und Jugendliche zu stärken, sie zu entlasten und ihnen ihre Rechte und Auswege aufzuzeigen. Sie sind oftmals der erste Türöffner zu niederschwelliger Unterstützung. Nur wenn junge Menschen darüber Bescheid wissen, können sie sich Hilfe holen. Das ist gerade jetzt wichtig, wo Kindern und Jugendlichen so viel abverlangt wird.

Dazu Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt: „Damit sich junge Menschen mit ihren Fragen, Sorgen und Ängsten nicht alleine gelassen fühlen, damit sie wieder ein Gefühl von Selbstwirksamkeit bekommen, muss ihnen vermittelt werden, dass sie ein wertvoller und wertgeschätzter Teil der Gesellschaft sind. Ihre Probleme und Sorgen ernst zu nehmen, ist ein Anfang. Gerade jetzt, wo viele Kinderrechte stark eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, ist dies eine wichtige Ressource. Denn es ist nicht „egal“ wie es ihnen geht - wie es viele Kinder und Jugendliche in dieser Zeit oft empfinden.

Unterzeichnende Organisationen & deren Angebote:

Fachstelle Selbstbewusst
,Mag.a Gabriela Rothuber,
Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch,
Workshops für Volksschulen,www.selbstbewusst.at/was-bieten-wir/workshops/fuer-volksschulen

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg,
Kinderrechte- & (Mobbing-)Interventions-Workshops,
Akut-Therapie-Gruppen zur Verarbeitung der aktuellen Belastungen,
Kinderrechtliche Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren, www.kija-sbg.at

Pro Mente Salzburg, Mag. Alfons Riedlsperger,
„Kinder-Jugend-Seelenhilfe“, Dr.in Ulrike Altendorfer-Kling,
Gruppentherapien und individuelle Therapieangebote an Schulen, https://www.promentesalzburg.at/angebot/betreuungsangebote/kinder-jugend-seelenhilfe
„Verrückt, Na Und?!“, DSA Mag. Stefan Schwabeneder, Schulworkshops, www.promentesalzburg.at/index.php/angebot/betreuungsangebote/verrueckt-na-und-seelisch-fit-in-der-schule
„PrEKidS“, Primärpräventions-Projekt für Kinder mit Eltern mit psychischen Erkrankungen, www.promentesalzburg.at

Verein JOJO, Mag.aHeidemarie Eher,
Präventionsangebote für Kinder psychisch erkrankter Eltern,
„Gestärkt ins Leben“, Mag. Sebastian Wirnsberger, Workshops für Volksschulen, www.jojo.or.at/fuer-schulen

Rückfragehinweis:

Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt
Kinder- und Jugendanwältin
tel.: +43 (0)662 430 550 3230
mobil: +43 (0)664 8284242


[1] Personen, die gesundheitliche, physische oder psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen am Schulstandort erbringen (z. B. Schulpsycholog/inn/en, Schulsozialarbeiter/innen, Pflegepersonal, Sprachhelfer/innen, Schul- oder Standortassistent/inn/en, Trainer/innen an Schulen für Leistungssport), dürfen weiterhin die Schulen betreten. Erlass, Geschäftszahl 2020-0.625.819

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