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Gefährliche Gruppierungen

In den letzten Monaten war die kija Salzburg immer wieder mit Fällen befasst, bei denen Kinder und Jugendliche zum Teil gefährlichen Gruppierungen ausgeliefert waren. Vorsicht ist geboten!

Typische Merkmale solcher Gruppierungen

Diesen Gruppierungen gemeinsam sind dogmatische Ideologien, das Gefügigmachen der Mitglieder durch Drohungen oder drakonische Strafen sowie eine durch Isolation der Gruppierung scharfe Abgrenzung vom Rest des sozialen Lebens. Alles, was innerhalb der Gruppierung geschieht, gilt als positiv, gut, „heilig“, wahr oder richtig; alles außerhalb als negativ, schlecht, böse, unwahr, falsch usw. Innerhalb solcher Systeme werden Kinder und Jugendliche oft auf ausdrücklichen Wunsch ihrer Erziehungsberechtigten erzogen.

Die Artikel 12 und 31 der seit 1992 in Österreich ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, die seit heuer auch in die Salzburger Landesverfassung verankert ist, besagen, dass Kinder das Recht auf eine eigene Meinung, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben zugestanden wird. Eine von den Kindern ungewollte soziale Isolation würde also klar gegen die Konvention verstoßen. Die Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung – wie sie auch im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch angeführt sind – ist in solchen Fällen massiv eingeschränkt.

Nicht selten kommt es bei der Durchsetzung der Interessen von erwachsenen Gruppenmitgliedern und/oder Vorgesetzen zur psychischen, oft auch physischen Gewaltanwendung. Auch Sexualität kann zum Machterhalt und zur Unterdrückung von Kindern und Jugendlichen instrumentalisiert werden. Betroffene Eltern sind oft nicht mehr in der Lage, ihre Kinder ausreichend vor der Gewalt der Gruppierung zu schützen, da sie entweder selbst manipulierte Mitglieder sind und sich fügen müssen, oder weil sie keinen Zugriff mehr auf die Kinder haben, die sie in gutem Glauben der Gruppierung anvertrauten.

Hilfe holen

Sollten Sie als außen stehende Vertrauensperson Kenntnis über Details solcher Gruppierungen erlangen, so besteht die Möglichkeit, sich an vertrauliche Beratungsstellen wie das Sektenreferat der Erzdiözese Salzburg oder die Sektenberatung des Landes Salzburg beim Familienreferat zu wenden. Auch die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden und alle Gendarmerie- bzw. Polizeidienststellen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Konkrete Hilfe für betroffene Kinder und Jugendliche bietet die kija Salzburg im Rahmen von vertraulichen Kontakten, die persönlich, telefonisch, schriftlich oder per mail angeboten werden. Das kija Salzburg-Projekt Call and Mail (Jugendliche für Jugendliche) berät ebenfalls.

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