Fernbleiben vom Unterricht: Damit es nicht zur Strafverfügung kommt, umgehend Schule verständigen

© pixabay

Die kija-Expertin Barbara Erblehner-Swann macht aufmerksam: Wenn Pflichtschüler:innen unentschuldigt länger als drei Tage (zusammenhängende Tage oder auch nicht zusammenhängende) vom Unterricht fernbleiben, kann es sein, dass die Eltern eine Strafverfügung bekommen. Daher: Immer SOFORT die Schule verständigen, wenn das Kind nicht in die Schule geht.

Die Verständigung der Schule ist auch telefonisch möglich. Besser ist es aber per E-Mail oder SMS, weil das schriftlich und damit nachweisbar ist. Die Begründung kann zum Beispiel sein: „ist krank“. Eine genaue Beschreibung oder Diagnose ist nicht nötig. Die Direktion kann dann eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern verlangen. Wenn Kinder länger als eine Woche wegbleiben, kann die Direktion ein ärztliches Zeugnis verlangen. Mehr

Bei Strafverfügung kija kontaktieren

Der Tipp der kija-Expertin: Wenn ihr eine Strafverfügung bekommt, weil ihr länger als drei Tage unentschuldigt nicht in der Schule wart, dann meldet euch bei der kija, BEVOR ihr bzw. eure Eltern die Strafe zahlt. Vielleicht können wir euch helfen.