***News Einzelansicht***

Vertretung für Kinder bei Obsorgestreitigkeiten

22.000 Kinder und Jugendliche sind jährlich in Österreich von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, Tendenz steigend. Nicht in die Statistik miteinbezogen sind diejenigen, deren Eltern nie verheiratet waren.

Wir freuen uns für diese Kinder und Jugendlichen, dass die langjährige Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs nach einer eigenständigen und unabhängigen Vertretung von Kindern in Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten erfüllt wurde.

Eine Stimme für die Kinder

Kinder werden immer häufiger unfreiwillig zum Mittelpunkt von pflegschaftsrechtlicher Auseinandersetzung. In der Fachwelt ist man sich einig, dass in einem gerichtlich ausgetragenen "Kampf ums Kind" das Kindeswohl jedenfalls gefährdet wird. Eltern haben Rechtsanwälte, wer unterstützt die Kinder? Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs haben sich intensiv mit Fragen der praktischen Durchführung eines solchen Kinderbegleiters beschäftigt und im Herbst vergangenen Jahres eine österreichweite Fachtagung "Trennung der Eltern: kind-geRECHT?" in Salzburg durchgeführt. Dabei wurden internationale Modelle aus Deutschland, der Schweiz und Großbritannien vorgestellt. In einer 2004 vom Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe "Obsorgeregelung und Kindeswohl" wurde von ExpertInnen aus der Kinderpsychologie, der Jugendwohlfahrt, der Justiz u.a. eine Reihe von relevanten Vorschlägen erarbeitet.

Die wichtigsten Forderungen

  • Kinderbeistand
  • Besuchbegleitung
  • Außergerichtlicher Familienausgleich

Bedauerlicherweise muss immer erst etwas passieren, wie der medial präsente Fall aus Salzburg gezeigt hat, bis etwas umgesetzt wird. Umso mehr freuen wir uns darüber, dass die Politik nun doch Interesse gezeigt hat und zwei Ministerien
(BMJ, BMSGG) den Kinderbeistand in Form von vier Pilotprojekten in vier
Bundesländern finanzieren werden: am Bezirksgericht Eisenstadt, Floridsdorf-Wien, Salzburg und Feldkirch. Gesichert ist derzeit eine begrenzte Anzahl von Fällen (je 45 in Wien und Salzburg, eine kleinere Anzahl in Vorarlberg und Eisenstadt).

Gerade bei hocheskalierten Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten muss die Stimme der Kinder durch eine eigenständige (psychosoziale) Interessenvertretung verstärkt werden, da in diesen Verfahren die Eltern offensichtlich nicht mehr in der Lage sind, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen. Die Kinderrechtskonvention gibt dazu in Art 12 und 40 den Rahmen vor. Wir freuen uns, wenn es in einem ersten Schritt in gemeinsamer Anstrengung gelingt, Kinder in "stürmischen Zeiten" durch eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson an ihrer Seite zu unterstützen und hoffen, dass nach einer österreichweiten Evaluierung eine flächendeckende Etablierung eines Kinder-beistands per gesetzlicher Regelung erfolgt!

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010