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Stellungnahme zum Entwurf einer Novelle des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes (S.KJHG)

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg nimmt im Rahmen der Begutachtungsfrist zum vorliegenden Entwurf der S.KJHG-Novelle Stellung.

Kurz zusammengefasst in Einfacher Sprache

(Der folgende Text ist in einfacher Sprache geschrieben.)

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg begrüßt die geplanten Änderungen im Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Die Novelle bringt wichtige Verbesserungen für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Besonders wichtig ist:

  • Junge Erwachsene sollen leichter Unterstützung bekommen können. Die kija Salzburg fordert, dass auch junge Menschen Hilfe bekommen können, wenn sie erst nach dem 18. Geburtstag in eine schwere Krise geraten. Entscheidend soll der aktuelle Unterstützungsbedarf sein.
  • Hilfen sollen besser aufeinander abgestimmt werden können. Unterstützung für Kinder und Familien soll bei Bedarf gleichzeitig möglich sein.
  • In Krisen soll rascher gehandelt werden können. Vorläufige Genehmigungen können dabei helfen. Die Qualität der Betreuung muss aber jederzeit gesichert sein.
  • Kinder und Jugendliche sollen stärker mitbestimmen können. Die geplante Beteiligung eines Mitglieds des Kinder- und Jugendrates im Kinder- und Jugendhilfebeirat wird ausdrücklich begrüßt.
  • Familien sollen bei Kostenersatzverfahren entlastet werden. Unnötige und aussichtslose Verfahren sollen vermieden werden.
  • Die Arbeit der kija Salzburg soll rechtlich besser abgesichert werden. Die geplante Regelung zur Verarbeitung von Daten schafft mehr Rechtssicherheit für die Arbeit der kija.

Die kija Salzburg weist außerdem darauf hin, dass Fachstellen wie die kija und der Kinder- und Jugendhilfebeirat künftig früher in die Vorbereitung von Gesetzen eingebunden werden sollten. So kann die Erfahrung aus der Praxis bereits bei der Entwicklung neuer Regelungen berücksichtigt werden.

Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen braucht es außerdem ausreichend spezialisierte Plätze. Administrative Erleichterungen dürfen nicht dazu führen, dass die Qualität der Betreuung sinkt. Besonders bei sozialtherapeutischen und sozialpsychiatrischen Angeboten besteht weiterhin großer Bedarf.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Kinderrecht. Ihre Meinung muss gehört und bei Entscheidungen berücksichtigt werden.

Fazit

Insgesamt sieht die kija Salzburg die Novelle als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig gibt es noch wichtige Punkte, die verbessert werden müssen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg ersucht die Landesregierung, ihre Anregungen im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und Fachstellen künftig frühzeitig in die Vorbereitung von Gesetzesänderungen einzubeziehen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Bei der Erstellung dieses Textes wurden teilweise KI-gestützte Werkzeuge verwendet. Der Text wurde von der kija Salzburg redaktionell geprüft und bearbeitet.

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