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Shishas & E-Zigaretten

Neben dem Rauchen von Wasserpfeifen soll nach Meinung der kija Salzburg auch das Rauchen von E-Zigaretten für unter 16-Jährige verboten werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Salzburger Jugendgesetzes1 soll der Erwerb, Besitz und Konsum von Tabakwaren auch in Bezug auf Wasserpfeifen und sämtliche Stoffe, die als Tabakersatz oder –zusatz dem Rauchen von Wasserpfeifen (vor allem in elektrischen Wasserpfeifen, sogenannten E-Shishas) dienen, für unter 16-Jährige nicht erlaubt sein.

Weiterhin nicht erfasst von § 36 Salzburger Jugendgesetz sind E-Zigaretten.
Die E-Zigarette funktioniert wie die E-Shisha: Es wird eine Flüssigkeit (Liquid), die verschiedene Aromastoffe enthält und auch Nikotin enthalten kann, verdampft, ohne dass dabei Tabak verbrannt wird. Für den Nebeleffekt ist wie bei der E-Shisha Propylenglykol und/oder Glycerin verantwortlich.
Wir ersuchen, auch den Erwerb, Besitz und Konsum von E-Zigaretten in § 36 Salzburger Jugendgesetz aufzunehmen und für unter 16-Jährige nicht zu erlauben.

1 Zahl 2001-IN/511/61-2014

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