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Prävention und TäterInnebarbeit

Stellungnahme zum Entwurf betreffend ein Bundesgesetz,

mit dem das Strafgesetzbuch zum Schutz von Unmündigen

geändert wird (1).

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs befürworten die im Entwurf vorgesehene Strafschärfung bei strafbaren Handlungen gegen unmündige Personen. Unsere Erfahrungen belegen jedoch, dass junge Menschen nicht nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, sondern bis zur Volljährigkeit besonderen Schutz im Hinblick auf Gewalttaten, schon auf Grund eines sehr oft vorliegenden Abhängigkeits- bzw. Autoritätsverhältnisses, benötigen.

Besonderer schutz für junge Menschen

Österreich hat sich mit Art. 5 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern dazu bekannt, dass junge Menschen eines besonderen Schutzes bedürfen und normiert, dass jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung hat. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexuelle Gewalt oder andere Misshandlungen sind verboten. Die geplante Schärfung von Strafen bei Gewalt im Sinne des Paragrafen 39 a des oben zitierten Entwurfes wäre daher aus general- sowie spezialpräventiven Gründen auf Strafen bei Gewalt gegen Minderjährige auszudehnen. Trotz der in den vergangenen Jahren erzielten Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes zeigt die Praxis leider immer wieder, dass diese Maßnahmen nur eingeschränkt greifen, wenn es um Gewalt an Kindern im privaten Bereich, insbesondere in der Familie, geht. Alleine der Umstand, dass Strafverfahren bei Gewalt und sexuellem Missbrauch an Kindern häufig aus Mangel an Beweisen bereits im Vorfeld eingestellt werden, führt oft zu zusätzlichen Belastungen. Aber auch wenn es zu einer Verurteilung kommt, bewegen sich erfahrungsgemäß die von den Gerichten verhängten Strafen sehr häufig im unteren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens.

Zur verbesserten Wahrnehmung eines umfassenden Kinderschutzes scheint uns daher vor allem eine standardisierte und verpflichtende Kooperation an den "Nahtstellen" Jugendwohlfahrt, Gesundheitsbereich (Kinderschutzgruppen), Pflegschaftsgerichten und Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, ein wichtiger Ansatz.

Standards für Gutachten

Hinsichtlich der zunehmenden Bedeutung von gerichtlichen Sachverständigengutachten (etwa der sogenannten "Glaubwürdigkeitsgutachten") in Straf- und Pflegschaftsverfahren bedarf es
überdies grundlegender Reformschritte. Evident ist der Zusammenhang zwischen dem Mangel an den Gerichten zur Verfügung stehenden qualifizierten Personen und der nicht der Verantwortung entsprechenden Honorierung dieser Sachverständigentätigkeit. Die Folge sind lange Wartezeiten auf Gutachten bzw. Gutachten, die nicht den erforderlichen Standards entsprechen. Parallel zur Verbesserung der Honorierung und der Personalressourcen gilt es,
diese Standards für Gutachten zu entwickeln und festzulegen.

Jugendgerichtshof wieder einführen

Auch TäterInnenarbeit muss gewährleistet werden, wobei es sowohl im Bereich der TäterInnenarbeit als auch im Bereich der Prävention notwendig ist, zwischen straffällig gewordenen Jugendlichen und Erwachsenen zu unterscheiden, da das Alter eine differenzierte Arbeit notwendig macht. Im Hinblick auf angedachte Straffolgen ist anzumerken, dass jeder Aufenthalt im Gefängnis in Folge auch eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft notwendig macht, die gerade für junge TäterInnen eine besonders wichtige Rolle spielt. Daher möchten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs darauf hinweisen, dass es wichtig wäre, den Jugendgerichtshof Wien, verbunden mit vergleichbaren Strukturen in den Bundesländern, wieder einzuführen.

Prävention und TäterInnenarbeit sind daher verpflichtend ins Gesetz aufzunehmen und die finanziellen Mittel dafür vorzusehen. Bewährt hat sich in der Praxis jedenfalls die qualitativ hochwertige Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche. Diese gilt es durch ausreichende Finanzierung sicherzustellen und auszuweiten auf Kinder, die Zeugen von häuslicher Gewalt - etwa zwischen ihren Eltern – wurde und somit psychisch direkt betroffen sind.

1 BMJ-S318.030/0001-IV 1/2011

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