Die ARGE Partizipation (1) der Landesjugendreferate aller Bundesländer Österreichs hat folgende Grundsätze und Kriterien für Mitbestimmungsprojekte aller Art zusammengestellt:
Beteiligung ist nicht nur eine von vilen Methoden, nein, Beteiligung ist eine Haltung, eine Grundeinstellung. Kinder- und Jugendpartizipation ist selbstbestimmtes und demokratisches Handeln.
Erfolgversprechende Grundbedingungen
- Freiwilligkeit: Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt freiwillig.
- Wertschätzung: Gleichberechtigung ist altersunabhängig. Kinder und Jugendliche werden bei Projekten, Entscheidungsprozessen, etc. als gleichwertige PartnerInnen und ExpertInnen ihrer Lebenswelt anerkannt und aktiv miteinbezogen.
- Zugangsberechtigung: Alle Kinder und Jugendlichen ohne Einschränkungen.
Kompetentes Begleiten
Es ist wichtig, eine Person zu haben, die unterstützt, weiterhilft und Bindeglied zu Entscheidungsstrukturen (Gemeinden, Schulen, usw.) ist. Beteiligung braucht auch Personen, die den Prozess mit methodischen, sozialen und pädagogischen Kompetenzen begleiten (Entwicklung, Feedback, Außensichten einbringen, Motivationserhaltung, Reflexion und Controlling) sowie Kenntnis von Strukturen haben. Bei Bedarf sind auch fachkundige ExpertInnen beizustellen.
Eigenaktivität
Kinder und Jugendliche entscheiden, welchen Themen sie sich widmen wollen. Von der Planung über Umsetzung bis zur Präsentation sind Kinder und Jugendliche aktiv beteiligt. Erfolgreiche Beteiligung bietet Kindern und Jugendlichen altersentsprechende Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung. Kinder- und jugendgerechte Methoden sind Vorraussetzung für eine lustvolle Beteiligung.
Gemeinsame Zielformulierung
Jede Aktivität bei Beteiligungsprojekten bzw. -prozessen erfolgt mit gemeinsamer Zielformulierung. Kinder und Jugendliche auf der einen, sowie EntscheidungsträgerInnen, ProjektträgerInnen und andere PartnerInnen auf der anderen Seite.
Überparteilichkeit
Ziel von Beteiligung ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und nicht die politisch-ideologische oder religiöse Instrumentalisierung oder Vereinnahmung von jungen Menschen. Akteure bzw. InitiatorInnen des Beteiligungsprozesses können auch religiöse, politische oder ideologische Gruppen sein. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gruppierungen, Fraktionen oder Organisationen erhöht die Chance auf Erfolg.
Generationsübergreifender Dialog
Kinder und Jugendliche diskutieren ihre Ideen mit Erwachsenen. Erwachsene diskutieren Planungsvorhaben, die Kinder und Jugendliche betreffen, mit ihnen. Alle PartnerInnen sind gleichberechtigt. Im Zentrum des Beteiligungsprozesses steht der Dialog.
Transparenz und Überschaubarkeit
Kinder und Jugendliche werden über Prozessverläufe klar und in für sie verständlicher Form informiert. Als gleichwertige Partner haben Kinder und Jugendliche das Recht auf Information. Diese ist beidseitig sichergestellt, transparent, verständlich und klar.
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil für das Gelingen von Beteiligung. Alle BeteiligungspartnerInnen sind in der Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen und zu nennen. Es existiert ein klares Konzept der Öffentlichkeitsarbeit. Durch Öffentlichkeitsarbeit wird dem Grundprinzip „Beteiligung“ mehr öffentliche Resonanz verschafft.
Verbindlichkeiten
Etwaige erforderlichen Ressourcen (finanziell, zeitlich, personell, räumlich, usw.) sind vor der Miteinbeziehung von Kindern und Jugendlichen sichergestellt. Vereinbarung und Ergebnisse sind unabhängig von Funktionsperioden der Politik verbindlich umzusetzen.
Dokumentationen und Feedback
Beteiligungsmaßnahmen werden begleitend mittels Berichten, Fotos, Ton- und/oder Videomitschnitten dokumentiert und allen Beteiligten übermittelt. Rückmeldung aller AkteurInnen über den laufenden Beteiligungsprozess und seine Ergebnisse sind einzuholen und zu dokumentieren.
Einbettung
Beteiligung findet neben der Gestaltung von Lebensräumen und gesunden Lebenswelten auch in Feldern wie Antidiskriminierung, Prävention usw. statt und findet sich daher als Grundsatz bzw. Qualitätskriterium auch in zahlreichen internationalen Dokumenten wieder.
1 ARGE Partizipation:
Jeweilige beauftragte VertreterInnen der Landesjugendreferate Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark, Burgenland, Niederösterreich, Wien und Südtirol und des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen.