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Kinderrechte in guter Verfassung?

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg gratulier der UN-Kinderrechtskonvention zum 18. Geburtstag, doch ist das tatsächlich Anlass, die Volljährigkeit zu feiern oder hat sich die Konvention noch mit den Kinderkrankheiten herumzuschlagen?

feiern?

Wenn man bedenkt, dass ...

  • ... Österreich laut einer OECD-Studie im Bereich der Kinderbetreuung den
    schlechten vorletzten Platz (!!) belegt, da Betreuungsschlüssel und
    Gruppengröße die Versorgung vor allem im ländlichen Raum nicht garantieren und weiters die nicht-universitäre Ausbildung der KindergartenpädagogInnen nicht den Empfehlungen entsprechen und damit schlicht und ergreifend die Bedeutung der Frühpädagogik unterschätzt wird;
  • ... das derzeitige Schulsystem nicht erst seit den Pisa-Ergebnissen nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen entspricht und es Benachteiligung aufgrund von Herkunft festschreibt, anstatt diesem Faktum durch ein Konzept wie „Schule als Lebensraum“ und individueller Förderung entgegenzuwirken;
  • ... einer immer größer werdenden Gruppe von "Problemfamilien" ein
    abnehmendes bzw. unzureichend personell wie finanziell ausgestattetes
    psychosoziales Netz (Jugendwohlfahrt, Beratungsstellen,
    BeratungslehrerInnen etc. ) gegenübersteht;
  • ... trotz wachsenden Bruttosozialprodukts die Schere der armutsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, wobei ArmutsforscherInnen längst auf die negativen Auswirkungen, die die Entwicklungschancen von jungen Menschen betreffen, aufmerksam gemacht haben;
  • ... die österrei hische Integrationspolitik Schicksale - die keine Einzelfälle sind - „produziert“, bei denen Kinderrechte massiv missachtet werden - sei es, dass Familien in neuerlicher Angst vor Entwurzelung leben, oder dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wochenlang in Schubhaft gehalten werden;
  • ... Österreich laut einer aktuellen UNICEF Studie (Februar 2007) zur Beurteilung der Situation von Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu 21 Industriestaaten am bescheidenen 18. Platz liegt und
  • ... die Kinderrechtskonvention noch immer nicht in der Verfassung verankert ist,

... dann muss man bei kritischer Betrachtung leider zu dem Ergebnis kommen, dass die Kinderrechte in Österreich in keiner besonders guten Verfassung sind!

Kinderrechte für voll nehmen

Wenn wir es  ernst meinen, dass Kinder das Recht auf ein familiäres Nest
haben und im Falle des Fehlens eines solchen das Recht auf ein Maximum an professioneller Geborgenheit, Unterstützung und Schutz), wenn wir das Recht auf bestmögliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie Bildung, Gesundheitswesen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sowie ein Recht auf Sinn, Orientierung und Perspektive ernst nehmen, dann sind die Kinder tatsächlich unsere Zukunft und wir bräuchten uns um die
Kinderrechte nicht zu sorgen. Dann wären die Kinderrechte tatsächlich volljährig, für „voll genommen“ und erwachsen.

Alle Kinder sind gleich – kein Kind darf benachteiligt werden, so lautet ein
zentrales Leitmotiv der seit 01.01.2005 in der Salzburger Landesverfassung
festgehaltenen Kinderrechtskonvention. Hilferufe von Kindern müssen rechtzeitig gehört, verstanden und mit ausreichenden Mitteln beantwortet werden. Dazu zählt in erster Linie eine effiziente Jugendwohlfahrt mit ausreichenden, engagierten, motivierten und diplomierten SozialarbeiterInnen mit entsprechenden Rahmenbedingungen wie Zeit für Reflexion
und Supervision nach klaren fachlichen Standards – arbeiten wir gemeinsam an der Verwirklichung dieser Ziele!

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