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Kinderlachen – eine schädliche Immission?

Deutschland entschärft kinderfeindliches Gesetz, Österreich soll nachziehen.

Kinder am Klettergerüst.

Bild: Kinder haben das Recht auf Freizeit und Spiel.

Sommerzeit ist Ferienzeit – für Kinder ist es die Zeit, in der sie draußen sein können, schwimmen gehen, ballspielen, lachen, schreien ... sich einmal so richtig austoben! Kaum zu glauben, dass es sich bei diesem harmlosen Sommertreiben mitunter um schädliche Immissionen handelt!

Laut Paragraf 364/2 des AbGB ist es in Österreich nicht ausgeschlossen, dass Kinderlärm als schädliche Immission gewertet wird. Damit steht AnrainerInnen von Kindergärten, Kinderspielplätzen usw. der Weg zur gerichtlichen Klage offen. Auch in Salzburg wurde in den vergangenen Jahren gegen Kinderlärm geklagt – im Extremfall kann das zur Folge haben, dass z. B. Kindergartenkinder zum Spielen nicht mehr in den Garten gehen dürfen, und das, obwohl bekannt ist, dass ausreichene Bewegung essentiell für das Wohlbefinden von Kindern ist1. "In einer Gesellschaft, in der Straßen, Autos und Industrieanlagen vielfach das Stadtbild und die allgemeine Geräuschkulisse prägen, scheint das geradezu bizarr und kinderfeindlich", kritisiert Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt die österreichische Gesetzeslage und verweist auf den Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention, die von Österreich unterzeichnet wurde. Darin wird Freizeit und Spiel als menschenrechtlich geschütztes Gut mit besonderem Wert für Kinder anerkannt.

Ende Mai verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gewertet wird. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern nun den österreichischen Gesetzgeber dazu auf, diesem Beispiel zu folgen. “Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wäre ein wichtiges Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft, in der Kinder und deren Lachen und Spielen nicht als Störfaktor gelten, sondern Kinderrechte, die seit heuer teilweise in der österreichischen Bundesverfassung verankert sind, ernst genommen werden", argumentiert Holz-Dahrenstaedt.

1WHO Health and Environment in Europe: Progress Assessment Abstract 

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