Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) begrüßen den Schritt, die Kompetenzbereinigung bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe nochmals zu überdenken. Auch in der parlamentarischen Enquete des Bundesrates „Kinder- und Ju-gendhilfe quo vadis? - Rechte.Chancen.Perspektiven“ am 7.11.2018 kam deutlich zum Ausdruck, dass die geplante „Strukturbereinigung“ keinesfalls die anstehenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe lösen werde. Im Gegenteil: sämtliche ExpertInnen warnen vor massiven negativen Auswirkungen in den Bereichen der Rechtssicherheit, Harmonisierung oder einer fortschreitenden fachlichen Weiterentwicklung auf hohem Niveau.
Gesamtgesellschaftliche kinderrechtliche Verantwortung
Gemäß Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern hat jedes Kind Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Es gilt das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip. Darüber hinaus hat jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld herausgelöst ist, Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates (Artikel 1 u 2 BV-G Kinderrechte).
Chancengleichheit – Qualitätssicherung
Die geplante Streichung des einheitlichen gesetzlichen Rahmens widerspricht nicht nur fundamentalen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere dem Gleichheitsgebot, sondern auch den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, der zum wiederholten Mal forderte, dass Österreich die Aufsicht im Bereich der Fremdunterbringung sowie Qualitätsstandards für Pflege und Unterbringung noch stärker bundesgesetzlich regeln solle und Nachbesserungen in diesem Bereich empfahl. Bundesweite Standards und Vorgaben hinsichtlich Qualifikation der Fachkräfte, Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Partizipation, Verlängerung von Maßnahmen nach dem 18. Lebensjahr, die Verfügbarkeit einer kinderanwaltlichen Vertrauensperson oder Verbesserungen in Datenlage und Forschung sind einige der zentralen Punkte.
Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder
(Kinder-)Rechte sind nur so weit wirksam, als junge Menschen über ihre Rechte informiert sind und Organisationen an ihrer Seite haben, die sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Im Zuge der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention wurden in Österreich Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder als unabhängige und weisungsfreie Institutionen zur Wahrung der Kinderrechte etabliert - sowohl im Einzelfall als auch als Interessensvertretung mit Monitoring-Aufgaben auf struktureller Ebene.
Das 30-jährige-Jubiläum dieses wichtigen Menschenrechtsdokuments im kommenden Jahr wäre ein guter Anlass, die kijas Österreichs im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder zu verankern.
Gleiche Rechte & effektiver Schutz für alle jungen Menschen in Österreich!
Sollte eine Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG getroffen werden, ist es umso wichtiger, Steuerungsmechanismen vorzusehen, die verbindliche fachliche Standards länderübergreifend gewährleisten und kontinuierlich weiterentwickeln. Auch hier bieten sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften an, eine Rolle zu übernehmen.
Vor einer definitiven Entscheidung sollte dringend eine ExpertInnen-Arbeitsgruppe einberufen werden, um auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 gleiche Rechte und Unterstützungsleistungen sowie effektiven Schutz für alle junge Menschen in Österreich sicherzustellen!