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KIJAs für Außergerichtliche Schlichtungsstellen

Seit Jahren fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Verpflichtende außergerichtliche Schlichtungsverfahren für sämtliche im Zusammenhang mit Obsorge, Besuchsrecht oder Unterhalt stehenden Streitigkeiten könnten Elternverantwortung steigern.

Streitschlichtungsstelle in der Kinderstadt Salzburg.

Bild: Streitschlichtungsstelle in der Kinderstadt Salzburg.

Bereits 2005 wurden in einer vom Justizministerium einberufenen ExpertInnengruppe Modelle zur Erhöhung der Elternverantwortung dringend empfohlen. Bis dato ist in diese Richtung leider nichts passiert. Noch wichtiger als die Verknüpfung von Unterhalt und Besuchsrecht scheint eine grundlegende Reform durch verpflichtende Vorschaltung von Schlichtungsstellen, und zwar bevor das Gericht überhaupt zum Zug kommt!
Diese gesetzlich anerkannten behördlichen Stelle – ähnlich der mietrechtlichen Schlichtungsstelle oder dem Außergerichtlichen Tatausgleich – sollen zur Lösung familienrechtlicher Probleme (z. B. Besuchsrecht) vor Anrufung eines Gerichts verbindlich von den Betroffenen in Anspruch genommen werden müssen.

Elternverantwortung stärken

Ziel ist es, mit Hilfe von Information und Beratung, Mediation, Kinderbeistand und Besuchbegleitung in einem zwei- bis dreistufigen kindzentrierten Verfahren das Verständnis der Eltern bezüglich der Bedürfnisse ihrer Kinder sukzessive zu erhöhen. Betroffene könnten so in einem größeren Umfang vor Entstehung bzw. Eskalation des Konflikts und unter Aufbringung nicht bloß juristischer Sachkunde (wie bei Gericht) „aufgefangen werden“.
Es soll damit sicher gestellt werden, dass die Beteiligten vor Eskalation des Konflikts aufgefangen werden können und Kinderinteressen in einem größeren Ausmaß eine Rolle spielen als bisher.

Weitere Schritte

Erst wenn dieser "Außergerichtliche Familienausgleich" scheitert, werden den Eltern die Konsequenzen mitgeteilt und dem Gericht die Begründungfür das Scheitern vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt scheint eine Verknüpfung von Unterhalt und Besuchsrecht überlegenswert, wobei sichergestellt werden muss, dass der Lebensunterhalt des Kindes keinesfalls gefährdet werden darf! Gleichzeitig wird ein Kinderbeistand bestellt, da spätestens ab diesem Zeitpunkt klar ist, dass die Eltern nicht in der Lage sind, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und danach zu handeln.

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