Leider ist aber die Luft zwischen Schaukel und Rutsche oft nicht ganz ungetrübt: Seit Frühlingsbeginn sind die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs wieder zunehmend mit Beschwerden über rauchende Personen auf Parkbänken neben den Spielgeräten und über die Verschmutzung von Sandkisten mit Zigarettenstummeln konfrontiert.
Gemäß Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern hat jedes Kind Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen. Gerade in
einer Zeit, in der die Folgen der Pandemie ganz besonders Kinder und Jugendliche treffen, ist eine hohe gesellschaftliche Sensibilität und die Schutzfunktion des Staates in allen Lebensbereichen gefordert, so der Appell der Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte der österreichischen Bundesländer.
Es sollte daher selbstverständlich sein, Kinder und Jugendliche in jeder Umgebung vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Aktiv- und Passivrauchens zu schützen. In den vergangenen Jahren wurden bereits in unterschiedlichen Rechtsmaterien Schutzmaßnahmen normiert. In den Jugendschutzgesetzen der Länder wurde einheitlich die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Konsum von Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre verankert, und das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz 2019 untersagt das Rauchen nicht nur in der Gastronomie, sondern auch auf den zu Schulen gehörenden Freiflächen und in Verkehrsmitteln, wenn darin Personen unter 18 Jahren befördert werden. All diese Maßnahmen haben erfreulicherweise dazu beigetragen, dass die Anzahl der regelmäßigen Raucherinnen und Raucher unter 18 Jahren leicht im Abnehmen ist. Dennoch liegt die Raucherprävalenz bei Jugendlichen in Österreich immer noch über dem EU-Schnitt1. Bei Maßnahmen der Suchtprävention gibt es also einen großen Nachholbedarf.
Auf Spielplätzen sind vor allem sehr kleine Kinder derzeit immer noch einer Gefährdung durch Passivrauch ausgesetzt. Ein weiteres Gesundheitsrisiko ergibt sich durch Zigarettenabfälle, die auf der Anlage oder gar im Sandkasten unsachgemäß entsorgt werden. Nicht vergessen darf man außerdem, dass Erwachsene Vorbilder für Kinder sind. Je „normaler“ das Rauchen für Kinder erscheint, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie selbst einmal Zigaretten probieren.
In einigen wenigen österreichischen Städten und Gemeinden wurde bereits im eigenen Reglungsbereich (etwa in Park- und Grünanlagenordnungen oder Gartenschutzverordnungen) ein Rauchverbot auf Spielplätzen normiert, das durch einen speziellen Aushang gekennzeichnet ist. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften rufen dazu auf, diesen positiven Beispielen im kommunalen Bereich zu folgen. Überdies wäre es im Zuge einer weiteren Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen sinnvoll auch in den jeweiligen Landesgesetzen ergänzend zu den Regelungen über den Konsum und Erwerb von Tabak auch das Rauchverbot auf Spielplätzen zu normieren.
Um den Schutz aller betroffenen Kinder zu gewährleisten, ist aber eine bundesweite Regelung erforderlich. Es wird daher die Aufnahme eines generellen Rauchverbots auf Spielplätzen im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz 2019 gefordert.
Die österreichischen Kinder- und Jugendanwältinnen und –anwälte
Rückfragehinweis:
p.A. Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ
Mag.a Christine Winkler-Kirchberger
Kärntnerstraße 10 – 12
A-4020 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-140 01
www.kija-ooe.at
kija@ooe.gv.at