***News Einzelansicht***

ALLE Kinder haben das Recht auf Bildung

KIJAS Österreich gegen den Ausschluss von Flüchtlingskindern aus dem Ausbildungspflichtgesetz.

Symbolbild: laolong2012 / flickr

Gemäß Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention haben ALLE Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr das RECHT auf eine ihren Fähigkeiten entsprechende Bildung bzw. Ausbildung. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs weisen daher noch einmal - wie bereits in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf empfohlen - dezidiert darauf hin, dass das neue Ausbildungspflichtgesetz jugendliche Flüchtlinge nicht ausschließen darf. Eine gute Ausbildung ist ein wesentlicher Faktor für gelingende Integration und der beste Schutz vor Armut. Andernfalls sind diese jungen Menschen für die lange Zeit des Asylverfahrens zum Nichtstun verdammt und können lediglich die Zeit absitzen.

Unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens, hat Österreich die völkerrechtliche Verpflichtung, jugendlichen Flüchtlingen so viel wie möglich an Ausbildung und Stabilisierung mitzugeben. Dadurch haben sie zumindest eine Basis, die sie auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft vorbereitet (Präambel der UN-KRK), wo auch immer das Leben sie weiter hin verschlagen wird. Wie der verpflichtende Schulbesuch muss daher auch die Ausbildungspflicht als Kinderrecht für alle Kinder und Jugendlichen gelten!

Stellungnahme zum Ausbildungspflichtgesetz

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

05 7599 729

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123 (13:00 – 21:00 Uhr)

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43 5 7599 729, Fax: +43 5 7599 72909